Romance Scam

Worum geht es?

Auf Dating-Sites und in Internet-Singlebörsen erschleichen sich Vorschussbetrüger das Vertrauen ihrer Opfer oder gaukeln ihnen die grosse Liebe vor. Die Betrüger wollen aber nur eines: Geld. Unter einem beliebigen Vorwand bitten sie ihr Opfer nach einiger Zeit um eine Geldüberweisung. Meistens geben die Betrüger vor, sie seien vorübergehend in einer finanziellen Notlage. Sie stellen oftmals keine Fotos von sich, sondern von einer anderen Person ins Internet. Die Opfer werden umgarnt und mit allen möglichen Versprechen manipuliert, angefangen mit einer Verabredung bis hin zu einem Heiratsversprechen.

Die Rechtsgrundlagen
Sollten Sie bereits Geld überwiesen haben, wenden Sie sich an die Kantonspolizei und prüfen Sie eine Anzeige wegen Betrugs. Allerdings kann ein Fall nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn alle Straftatbestandsmerkmale nach Massgabe des Artikels 146 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) gegeben sind. Meistens reicht die Beweislage für eine Strafanzeige nicht aus. Die Aussicht auf die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Betruges ist gering und damit stehen auch die Chancen schlecht, dass Sie das bereits überwiesene Geld zurückerhalten. Nach geltender Rechtsprechung ist der Straftatbestand des Betrugs im Sinne von Artikel 146 StGB nur dann erfüllt, wenn auch das Tatbestandsmerkmal der Arglist gegeben ist. Wer sich mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit selbst hätte schützen oder den Irrtum durch ein Minimum zumutbarer Vorsicht hätte vermeiden können, wird strafrechtlich nicht geschützt (Bundesgerichtsentscheid 126 IV 165). Diese Art des Vorschussbetrugs ist längst kein neues Phänomen mehr. Die Vorgehensweise der Betrüger ist dank der Aufklärungs- und Präventionsarbeit, die das Bundesamt für Polizei und deren Partnerinstitutionen in den vergangenen Jahren geleistet haben, in der Öffentlichkeit bekannt. Oberstes Ziel muss sein, die Straftat zu verhindern bevor sie begangen werden konnte. Denn selbst wenn ein Strafverfahren eröffnet werden kann, ist eine erfolgreiche Strafverfolgung nicht die Regel. Dies gilt umso mehr, wenn die Täter ihre Geschäfte vom Ausland aus tätigen.

Unsere Tipps

Vorsicht ist geboten, wenn das virtuelle Gegenüber bereits nach kurzer Zeit von der grossen Liebe spricht. Dasselbe gilt, wenn die Sprache auf finanzielle Engpässe kommt und um Hilfe gebeten wird.

Das Knüpfen von Bekanntschaften über das Internet hat seine Tücken. Herauszufinden mit wem genau man es zu tun hat ist oft nicht einfach. Gerade diese Anonymität, die das Internet bietet, macht Täuschungen einfach.