Cyberbullying
Der Bundesrat hat am 26. Mai 2010 einen Bericht zum Thema Cyberbullying verabschiedet. Darin wird beschrieben, wie man sich gegen Cyberbullying schützen kann. Laut dem Bericht wird von Cyberbullying gesprochen, wenn unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel (Handy, Chat, soziale Internet-Netzwerke wie Facebook, Videoportale oder Foren und Blogs) diffamierende Texte, Bilder oder Filme verbreitet werden, um Personen zu verleumden, bloss zu stellen oder zu belästigen, wobei die Angriffe in der Regel wiederholt oder über längere Zeit erfolgen.
Cyberbullying ist vor allem unter Jugendlichen verbreitet, die die neuen digitalen Kommunikationsmittel nutzen. Jugendliche halten sich bisweilen täglich in Internetforen auf. Sie kommunizieren über Blogs und tauschen sich in Netzgemeinschaften, den sozialen Netzwerken, untereinander aus. Werden mit Hilfe solcher elektronischer Kommunikationsmittel andere belästigt oder bedrängt, spricht man von Cyberbullying. Dieser Begriff oder vielmehr der Wortteil bullying stammt aus dem Englischen und ist ursprünglich ein Sammelbegriff für die verschiedenen Formen von Aggressionen unter Mitschülerinnen und Mitschülern, angefangen bei Hänseleien über Schikanieren, Verspottung und Demütigung bis hin zu körperlicher Gewalt.
Cyberbullying unterscheidet sich hauptsächlich durch die Instrumentalisierung moderner Kommunikationsmittel von anderen Mobbing-Formen. Bezeichnend für Cyberbullying ist, dass Täter und Opfer sich in der Regel nicht physisch gegenüberstehen; der Täter bekommt nicht mit, wie das Opfer auf die schriftlich oder visuell verbreitete Information, die von unzähligen Menschen gelesen oder gesehen werden kann, reagiert. Je nach Speicherung oder Veröffentlichung dieser Information haben die Opfer kaum die Möglichkeit, diese zu löschen. Die Reflexion auf Seiten des Täters über das Ausmass seines Handelns bleibt grösstenteils aus. In der Cyberwelt wird das Schikanieren, das Verspotten oder Verunglimpfen anderer tendenziell weiter getrieben als in einer physisch realen Situation, wo ein Täter der Wirkung seines Handelns gewahr wird und seinem Tun Grenzen setzt. Cyberbullying kann dramatische Folgen haben.
Cyberbullying hat für die Opfer oft dieselben Folgen wie physisches Mobbing an Schulen. Opfer werden ausgegrenzt oder beginnen, gegenüber ihren Mitmenschen und ihrer Umwelt überempfindlich zu reagieren. Weitere mögliche Folgen sind der Verlust an Selbstvertrauen, oder ein Anstieg von Wut und Zorn beim Opfer. Ist jemand während längerer Zeit das Opfer von Cyberbullying, können sich die Folgen in gravierender Form wie Angstzuständen und Depression äussern.
Im Schweizer Recht findet sich keine explizite Gesetzesbestimmung, die Cyberbullying an sich unter Strafe stellt. Gemäss Bundesrat genügen die bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen jedoch, um die einzelnen Handlungen, die Cyberbullying beinhalten, zu ahnden:
- Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB)
- Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB)
- Datenbeschädigung (Art. 144bis StGB)
- Unbefugtes Beschaffen von Personendaten (Art. 179novies)
- Erpressung (Art. 156 StGB)
- Üble Nachrede (Art. 173 StGB)
- Verleumdung (Art. 174 StGB)
- Beschimpfung (Art. 177 StGB)
- Drohung (Art. 180 StGB)
- Nötigung (Art. 181 StGB)
Wer das Opfer einer Persönlichkeitsverletzung geworden ist, kann ausserdem nach Massgabe von Artikel 28 des Zivilgesetzbuches (ZGB) zivilrechtlich klagen.
Unsere Tipps
Wer im Internet Angaben zu seiner eigenen Person macht ─ sei es in einem Blog, einem sozialen Netzwerk oder in einem Diskussionsforum ─ macht sich verletzbar. Man sollte deshalb gut überlegen, ob und was man in der virtuellen Welt von sich preisgeben will.
Jungen Opfern von Cyberbullying fällt es oft schwer, ihr Problem innerhalb der Familie zur Sprache zu bringen, vor allem, wenn die Eltern nichts von den neuen Kommunikationsmitteln verstehen. Das Internet birgt Risiken. Die Jugend, Eltern und Lehrpersonal tun gut daran, sich diese Risiken bewusst zu machen. Zahlreiche Organisationen wie die Schweizerische Kriminalprävention oder die Action Innocence führen immer wieder Kampagnen durch, die über diese Risiken aufklären und aufzeigen, wie man sich im Internet schützen kann. Eltern und Lehrpersonal sollten sich stets über die technischen Neuerungen unserer Kommunikationsmittel auf dem Laufenden halten. Nur so können sie die Jugend lehren, verantwortungsvoll mit den neuen Kommunikationsmedien umzugehen und ihr Privatleben zu schützen.
Wenn Sie oder ihr Kind ein Opfer von Cyberbullying geworden sind, behalten Sie es auf keinen Fall für sich. Sprechen Sie darüber mit einer Person Ihres Vertrauens. Bewahren Sie alles auf, was als Beweis dafür dient, dass Sie oder Ihr Kind Opfer von Cyberbullying geworden sind: Screenshots, in Chaträumen geführte Unterhaltungen und Bilder. Wir raten Ihnen, eine Präventionsstelle (wie die Schweizerische Kriminalprävention - SKPPSC ) zu kontaktieren oder einer Anzeige direkt bei der Kantonspolizei zu erstatten.
Zudem stellen Netzwerk- und Blogprovider den Nutzern in der Regel einen Link wie “Missbrauch melden” zur Verfügung. Opfer von Cyberbullying können sich so direkt an den Provider wenden. In gewissen Fällen kann der vom Täter stammende, gegen das Opfer gerichtete Inhalt einfach und unkompliziert gelöscht werden.
